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'Der geplatzte Deal'
'Der geplatzte Deal'
GAMEplaces Business & Legal am 27. Februar: Christian Hoppenstedt, Partner der Sozietät HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte, zum Thema Leistungsstörungen bei Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games
Frankfurt am Main, 19. Februar 2009 – Die Herstellung eines noch nicht realisierten Spiels sowie dessen Lizenzierung und Auswertung regeln Entwickler und Publisher in der Regel vertraglich. In Deutschland ist diese Vertragsbeziehung unterschiedlichen, gesetzlichen Vertragstypen zuzuordnen. Die Beziehung zwischen Publisher und Entwicklungsstudio, die für gewöhnlich die drei Phasen Pre-Production, Production und die Lizenzperiode durchläuft, ist also erkennbar auf eine längere Dauer ausgelegt. In seinem Vortrag "Der geplatzte Deal" befasst sich Medienanwalt Christian Hoppenstedt mit Fragestellungen, die sich aus Leistungsstörungen bei der Erfüllung von Entwicklungs- und Lizenzverträgen oder deren vorzeitiger Beendigung ergeben.
Welche regelmäßigen Rechte und Pflichten haben die Parteien bei der Herstellung des Spiels? Welches Versäumnis führt zu welcher Rechtsfolge, und welche Gestaltungsrechte haben die Parteien? "Diese Fragen sind von besonderer Bedeutung, wenn eine Leistungsstörung während der Production-Phase, also noch vor der Fertigstellung des Spiels, zur Beendigung des Vertrages führt", sagt Hoppenstedt. Häufig stelle sich dann auch die Frage, wem die 'Intellectual Property' (IP) gehöre, und was genau die IP zu diesem Zeitpunkt sei, so Hoppenstedt. Von entscheidender Bedeutung ist die Frage nach der IP aber auch, wenn eine der beteiligten Parteien während des Vertrages insolvent wird: "Im Hinblick auf Lizenzen besteht eine Lücke in der Insolvenzordnung", sagt Hoppenstedt. Der Gesetzgeber sei bereits damit befasst, diese zu schließen, so der Medienanwalt, der im Rahmen seines Vortrages die aktuelle Situation erläutert und Hinweise gibt, wie diese Thematik in Verträgen behandelt werden kann. Auch in der Lizenzperiode, der dritten Phase, die nach der erfolgreichen Ablieferung des Goldmasters beginnt, können sich noch Leistungsstörungen ergeben. Hier erläutert Medienanwalt Hoppenstedt unter anderem, welche Rechte ein Entwickler hat, wenn ein Publisher seinen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Vermarktung des Spiels nicht nachkommt. Christian Hoppenstedt (Sozietät HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte) ist Medienanwalt mit den Schwerpunkten Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht und Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik. Mit seinem Vortrag "Der geplatzte Deal" knüpft er inhaltlich an "Der Deal" von September vergangenen Jahres an.
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der Weber Networking GmbH sowie des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Partner der Initiative sind Hessen-IT und Red Carpet Event. Mit ihrer im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik 'Games & Gaming' sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces durch die eintägige Fachkonferenz 'GAMEplaces International'; mit 'GAMEplaces Business & Legal' kommt eine weitere hinzu.
Mehr Informationen über GAMEplaces finden Sie auf www.gameplaces.de; hier können Sie sich außerdem für die kommenden Termine anmelden.
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