| 12.03.2010 11:21 Uhr - Politik |
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Jan Korte: Von wirklichem Richtungswechsel im Datenschutz keine Spur

Von wirklichem Richtungswechsel im Datenschutz keine Spur
"Auch wenn die Justizministerin ihn erkannt haben will - einen Richtungswechsel in der Innenpolitik stelle ich mir anders vor. Dass die Bundesregierung beim Datenschutz tatsächlich so einig ist wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger es darstellt, kann jedenfalls getrost bezweifelt werden", erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Rede der Bundesjustizministerin zu den datenschutzrechtlichen Vorhaben der Bundesregierung. Korte weiter:
"Die mit Spannung erwartete Rede der Ministerin im Rahmen der "Berliner Datenschutzrunde 2010" ließ mehr Fragen offen, als Antworten zu den Datenschutzvorhaben der Koalition gegeben wurden. Außer der Neuigkeit, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Internet- oder IT-Minister sieht und eventuell ein Datenbrief von Unternehmen kommen soll, war da nicht viel.
Kein Wort zur kürzlich erfolgten Verurteilung der Bundesrepublik durch den EuGH, weil die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft hierzulande nicht unabhängig ist. Kein Wort auch zu den immer noch geltenden Sicherheitsgesetzen der Großen Koalition. Den nicht abreißenden Datenskandalen und Mitarbeiterüberwachungen in Unternehmen will Frau Schnarrenberger lediglich durch ein eigenes Kapitel zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz zu Leibe rücken. Diese völlig unzureichende Maßnahme versprach im Übrigen schon der damalige Bundesinnenminister Schäuble.
Gleichwohl begrüßt DIE LINKE, dass sich die Bundesregierung nun mit Nachdruck dafür einsetzen will, Internet-Zugangssperren bei Urheberrechtsverletzungen in der EU im Rahmen des ACTA-Abkommens zu verhindern. Allerdings sollten dann auch Geheimverhandlungen umgehend eingestellt werden.
DIE LINKE hofft, dass die Justizministerin zumindest in Sachen Vorratsdatenspeicherung gegenüber Innenminister de Maizière (CDU) nicht einknickt. Die richtige Schlussfolgerung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wäre ein Ende aller Vorratsdatenspeicherungen und aller unangemessenen Datensammlungen, die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen. Das wäre ein tatsächlicher Richtungswechsel. So bleibt abzuwarten, ob die "temperamentbedingten Unebenheiten in der Koalition" nicht vielleicht doch ein konzeptionell bedingter Krater sind."
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