| 06.10.2008 09:45 Uhr - Recht & Gesellschaft |
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Die Hexenjagd oder Kontrollen der Kölner ArGe bei Hartz IV Betroffenen
Die Kölner Arbeitsgemeinschaft (ArGe) macht ihrem
bundesweiten negativen Image alle Ehre. Einmal in die Kontrollmechanismen
geraten, aus welchem noch so nichtigen Grund auch immer, lässt sie die Alg2
Bezieher nicht mehr los. Als Beispiel hier die noch nicht beendete Geschichte
von Rolf M
Rolf M. ist erwerbsloser Journalist, über 60 Jahre alt und
hat die so genannte 58iger Regelung mit damals der Arbeitsagentur vereinbart.
Er wurde vor vielen Jahren erwerbslos, weil sein Arbeitgeber ihm vier Monate
kein Gehalt gezahlt hatte. Nachdem nun der damalige Arbeitgeber nach verlorenem
Arbeitsgerichtsprozess über Jahre das ausstehende Gehalt nicht gezahlt hatte,
meldete dieser nun endlich Privatinsolvenz an und Rolf M. konnte nach 5 Jahren
endlich zumindest ein Teil des ausstehenden Gehaltes in Form von Insolvenzgeld
bekommen. Rolf M. meldete dies am 06.05.2008 der ArGe. Scheinbar zum Ärger der
Kölner ArGe durfte dieses Geld allerdings nicht mit dem Alg2 aufgerechnet
werden, da sich das Insolvenzgeld auf einen Zeitpunkt lange vor der
Erstinanspruchnahme von Alg2 bezog.
Mit Datum vom 08.05. nun erhielt er ein Schreiben der ArGe,
er solle seine Einnahmen und Honorarverträge für Veröffentlichungen und
Seminare vorlegen und dazu die Kontoauszüge der letzten sechs Monate. Rolf M.
antwortetet direkt, er habe weder Einnahmen noch Honorarverträge und für die
Vorlage der Kontoauszüge bedürfe es eines begründeten Verdachts, der belegbar
sein müsse und man solle ihm hierzu erst einmal näheres mitteilen. Mit Datum
vom 17.05.2008 erhielt er einen erneuten Bewilligungsbescheid, da Alg2 auf Euro
351 erhöht worden war. Aber mit Ablauf des Monats Mai war kein Geld auf dem
Konto. Nach mehreren schriftlichen Anmahnungen bekam er dann am 11.06.2008 das
Geld auf sein Konto, aber erst nach dem die Beschwerdestelle eingeschaltet
worden war und die Erklärung war, es läge hier wohl ein technischer Fehler vor.
Nun aber schien die ArGe sehr verärgert zu sein. Denn mit
Schreiben vom 12.06.2008 wurde nun verlangt, er solle alle Kontoauszüge seit
September 2005, also für fast drei Jahre, vorlegen. Hierzu schrieb die ArGe
wörtlich:“ nur so kann überprüft werden, ob Sie seit September 2005 Einnahmen
aus Ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt haben. Allein Ihre Behauptung, dass
dem nicht so ist, reicht hier als Beweismittel nicht aus. …………… Ich weise hier
noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ein berichtigter (gemeint sollte wohl
–berechtigter-) Verdacht besteht, dass Sie Einnahmen erzielen könnten. Ohne
Vorlage der Kontoauszüge, kann über eine Weitergewährung ab dem 01.08.2008
nicht entschieden werden“.
Unerwähnt sollte hier natürlich auch nicht bleiben, dass die
Aufforderungen der ArGe natürlich immer mit der Drohung der Versagung der
Geldleistung verbunden sind.
Rolf M. war es nun leid. Er übergab die Angelegenheit seinem
Anwalt, der zum einen Akteneinsicht forderte, der zum anderen der ArGe
mitteilte, dass M. nur Kontoauszüge der letzten drei Monate habe.
Mit Fax vom 27.06. nun teilte die ArGe dem Anwalt mit, die
Bank könne Kontoauszüge der letzten 12 Monate rückwirkend zur Verfügung
stellen. Die ArGe hatte das selbst wohl durch einen Kontakt zur Bank von M. in
Erfahrung gebracht. Dies solle M. nun machen und diese Kontoauszüge dann
vorlegen. Die Leistungen würden aber zum 01.07.2008 vorläufig eingestellt. Er
forderte nun bei seiner Bank diese Kontoauszüge an, deren Zusendung allerdings
mindestens zwei Wochen dauern würden. Dies teilte der Anwalt der ArGe mit und
forderte sie auf schriftlich mitzuteilen, dass die Bezüge nicht zum 01.07.
eingestellt würden, da der Mandant ja uneingeschränkt seiner Mitwirkungspflicht
nachkäme. Außerdem wäre dies rechtswidrig, da die ArGe vor ihrer Entscheidung
P.L. nicht nach §24 SGB X angehört hätte.
Als dann am 30.06. kein Geld auf dem Konto war, stellte der
Anwalt noch am Abend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim
Sozialgericht. Einen Tag später erhielt der Anwalt einen Anruf der ArGe, dass
das Geld nun angewiesen sei.
Die ArGe schrieb dann am 01.07.2008 an Rolf M. er solle nun
bis zum 15.07.2008 die Kontoauszüge für ein Jahr vorlegen. Hier muss noch
gesagt werden, dass er eine genehmigte Abwesendheit bis zum 31.07.2008
angemeldet hatte, die ihm telefonisch bestätigt wurde, nicht ohne den Hinweis,
dass seine Wohnung um 70 Euro zu teuer sei, es für ihn aber keine Konsequenzen
habe.
Die Widerspruchstelle der ArGe schrieb nun am 08.07.2008 an
das Sozialgericht, und gab erstmals zu, dass was Rolf M. längst vermutet hatte,
dass ein anonymer Hinweis vorliegen würde, dass er „in der Vergangenheit und
auch aktuell Einnahmen erzielen soll“. Der Termin für die Vorlage der
Kontoauszüge wurde dann mit Schreiben vom 10.07.2008 auf den 10.08.2008
verlegt.
M. ging nun zu diesem Termin zur ArGe in Begleitung von
einem Kölner Ratsmitglied und Sozialausschussmitglied, und legte die
Kontoauszüge vor. Ihm wurde von dem Sachbearbeiter eröffnet, er solle die
Kontoauszüge kopieren lassen und könne dann sie wieder mitnehmen. Das
allerdings ließ Rolf M. nicht zu, sondern forderte den Sachbearbeiter auf, die
Kontoauszüge jetzt zu prüfen. Kopien kämen nicht in Frage. Das tat er dann auch
und hatte nichts zu beanstanden. Alle Einnahmen über Euro 100 waren erklärbar
und auch belegbar. Das einzige, was der Sachbearbeiter noch klären wollte waren
Sitzungsgelder die M. für seine Tätigkeit in einem Ratsausschuss bekam. Das
dies aber Aufwandsentschädigungen sind, was Kellner auch in diesem Gespräch
unterstrich, wären diese monatlichen Eingänge nicht anrechenbar. Außerdem sagte
der Sachbearbeiter auf die Frage von M, dass man auf ihn gekommen sei, weil man
seine Webseite sich angesehen hätte. Wer lügt nun: Die Widerspruchsstelle, die
von einem anonymen Hinweis spricht oder der Sachbearbeiter?
Am 11.08.2008 nun ging es aber weiter, denn die ArGe wollte
nun wissen, wofür die Sitzungsgelder denn wären und sie wollte für drei Monate
Belege darüber haben, obwohl dies dem Sachbearbeiter, der die Kontoauszüge
geprüft hatte, bereits erklärt worden war. Rolf M. sandte daraufhin der ArGe
diese Unterlagen in Kopie zu. Außerdem sagte die ArGe dem Anwalt nun doch am
20.08.2008 zu, dass in den nächsten Tagen an ihn die Akte übersandt würde
zwecks Einsichtnahme.
Die ganze Angelegen allerdings hat nun aber immer noch nicht
ihr Ende gefunden, denn mit Schreiben vom 22.08.2008 verlangt die Arge
Nachweise, ab wann die Ausschusstätigkeit ausgeübt würde, über die gezahlten
Sitzungsgelder, über den Zufluss der Zahlungen und die Originalabrechnung über
die die Heizkosten abgerechnet wurden. Das letztere, da M. eine Nachzahlung von
Euro 41,50 geltend gemacht hatte, die er mit der Vermieterabrechnung belegt
hatte. Zu den anderen Punkten ist zu sagen, dass es keinen Nachweis gibt, ab
wann man die Ausschusstätigkeit ausübt. Man wird vom Rat gewählt und dann eben
einfach zu der nächsten Sitzung eingeladen. Und den Nachweis über die gezahlten
Sitzungsgelder hatte M. längst bei der Vorlage der Kontoauszüge erbracht. Was
nun noch gesondert belegt werden soll mit einem Nachweis über den Zufluss der
Zahlungen blieb ihm und seinem Anwalt unergründlich. Diese erneuten Forderungen
der Vorlagen von Nachweisen sollen bis zum 08.09. erfolgen. Dies wurde über den
Anwalt der ArGe zugesandt.
Wer nun glaubt, dass diese Angelegenheit nun endlich
erledigt wäre, der irrt. Denn vor einigen Tagen bekam Rolf M. Eine
Anhörungsaufforderung, weil zum einen die ArGe nun das anrechnungsfreie
Insolvenzgeld nach fünf Monaten anrechnen will und M. habe nun über 4.000,00
Euro zurückzuzahlen. Und anstatt der Heizkostenerstattung von Euro 41,50 hätte
er Euro 160 zurückzuzahlen. Aus der Anhörungsaufforderung ist herauszulesen,
dass die damit befasste Abteilung der ArGe davon ausgeht, M. habe das
Insolvenzgeld nicht angegeben. M. hat nun einen ausführlichen Beschwerdebrief
an die Kölner Sozialdezernentin gesandt und der Anwalt sich weiterhin der Sache
annehmen.
An diesem ausführlichem Beispiel wird deutlich, mit welcher
Unverfrorenheit die ArGe Leistungsbezieher unter ständigen Druck setzt und zwar
nicht aus erwiesener „Erschleichung von Leistungen“, sondern nur auf Grund
einer anonymen Anzeige. Hier wird der Denunziation Tor und Tür geöffnet. Wie
auch in der unsäglichen SAT1 Serie über die Sozialfahnder, in der gesagt wird,
man wäre geradezu froh über jeden anonymen Hinweis, um den „Sozialbetrügern“
auf die Spur zu kommen.
Man muss sich aber die berechtigte Frage stellen, wie sehr
werden Alg2 Bezieher eingeschüchtert, die sich nicht, wie Rolf M., wehren
können und die Gesetze und die diversen Urteile kennen. Und wie sollen Betroffene
reagieren, die nicht das Glück haben, eine Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen zu haben, die letztendlich die Kosten hierfür tragen wird.
M. zumindest geht mit Sicherheit davon aus, dass es der
federführenden Sachbearbeiterin eine Freude bereitet, ihn mit immer anderen
Forderungen zu belästigen. Nach dem Motto, klappt das eine nicht, versuchen wir
es nun mit etwas anderem.
Der anonyme Hinweis, der das Ganze ins Rollen gebracht hat,
liegt Rolf M. mittlerweile vor. Er wurde mit zwei Emails an die ArGe gegeben,
aber leider wurde der Absender geschwärzt. Dieser Hinweis ging zuerst an die
Bundesagentur für Arbeit und in einer Notiz hat diese Sachbearbeiterin bei der
Weitergabe nach Köln schon geschrieben, dass Leistungsmissbrauch wohl nicht
vorliegen würde. Trotzdem wurde diese Hexenjagd eröffnet. Ist es, dass sie ihn
wegen seiner Zugehörigkeit zur Linken tyrannisieren will, ist es, dass sie
jemand, der eine größere Summe erhalten hat die nicht anrechenbar ist,
abstrafen will? Oder ist es so, dass ihr diese Art der Machtausübung einfach
Freude bereitet?
Zumindest aber zeigt es sich, dass Alg2 Bezieher schutzlos
der ArGe Willkür ausgesetzt sind und ohne Rechtsanwalt kaum die Möglichkeit
haben, sich gegen diese Behördenwillkür, die die Lebensgrundlage entziehen, zu
wehren.
Verantwortlicher Pressekontakt:Peter Löwisch
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