| 22.10.2008 13:55 Uhr - Recht & Gesellschaft |
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Forum / Erfahrungsaustausch für Prozessgegner der CBH Rechtsanwälte Cornelius - Bartenbach - Haesemann
Als
rohstoffarmes Land lebt die deutsche Volkswirtschaft ganz wesentlich von
Innovationen. Deshalb hat der Gesetzgeber schon 1957 zum Schutz der Arbeitnehmererfinder
das sogenannte Arbeitnehmererfindungsgesetz erlassen.
Darin
sind die gegenseitigen Rechte und
Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Erfindung
oder einem qualifizierten Verbesserungsvorschlag des Arbeitnehmers im Betrieb
geregelt.
Mittlerweile
wenden sich immer mehr innovative Mitarbeiter und Erfinder an CLEANSTATE und
berichten über ihre Erfahrungen im Umgang mit Arbeitnehmern, Erfindern und
Erfindungen in der Automobil, Chemie- und Pharmaindustrie, die wir kaum glauben
konnten. Das Arbeitnehmererfindergesetz wird offenbar nicht so angewendet, wie
es der Gesetzgeber bei Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt hatte. Einige Fälle davon haben eines
gemeinsam:
Sie sind Prozessgegner der Kanzlei
CBH aus Köln.
CBH steht für Dr. Gert Cornelius -
Prof. Dr. Kurt Bartenbach - Manfred Haesemann. Die CBH Kanzlei vertritt u. a. Unternehmen,
die für Erfindungen, Patente und Gebrauchmuster ihrer Mitarbeiter keine Vergütungen
zahlen wollen.
Einige
der wohl bekanntesten Fälle:
Holger Sprenger vs. Volkswagen AG, vertreten durch die
CBH Rechtsanwälte Prof. Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Soenke Fock
Dr.-Ing.
Karl Th. Kraemer vs. Aventis Pharma Deutschland GmbH, vertreten durch CBH Rechtsanwälte
Dipl.-Ing. Ivan Zilic vs. Ford Werke GmbH, vertreten
durch CBH Rechtsanwälte
CLEANSTATE bietet weiteren Betroffenen / Beteiligten / Geschädigten ein Forum und einen Erfahrungsaustausch.
Verantwortlicher Pressekontakt:CLEANSTATE bietet weiteren Betroffenen / Beteiligten / Geschädigten ein Forum und einen Erfahrungsaustausch.
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