| 31.05.2008 11:40 Uhr - Wirtschaft |
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Volkswagen muss an DSG Patent-Erfinder zahlen - erneute Niederlage für Kanzlei CBH Kurt Bartenbach - VW verurteilt
Es ist bereits die 4.
Niederlage vor der Patentkammer des Frankfurter Landgerichts, die Volkswagen im
Zusammenhang mit DSG Patenten erfährt.
Es geht um Patente
und eine Vielzahl von Erfindungen zur Produktion der neuen DSG-Direktschaltgetriebe
von VW und der stufenlosen Multitronic-Getriebe, die im VW-Werk Kassel für Audi
produziert werden.
VW muss jetzt für die
Patente zahlen, so das Urteil des Gerichts.
Erfinder ist der
ehemalige VW Manager Holger Sprenger aus Espenau, unter dessen Namen
mittlerweile über 20 Schutzrechte beim deutschen Patentamt veröffentlicht
wurden. Sprenger ist zudem Toperfinder im Patentinformationszentrum der
Universität Kassel.
Nachdem Sprenger
diverse Erfindungen und Entwicklungen bei Volkswagen gemacht und diese bei VW
melden wollte, nahmen die Ereignisse ihren Lauf. Als der Getriebebauleiter
Jürgen Tischler versuchte, Druck auf Sprenger auszuüben, um den offiziellen
Gang zu verhindern, wandte sich der Erfinder direkt an den VW-Vorstand. Bei
seinen Recherchen, warum man Druck auf ihn als Erfinder ausübte, stieß Sprenger
zunächst auf Anforderungen von Projektgeldern, zu denen keine tatsächlichen
Aufträge existierten und weitere Ungereimtheiten. Die Differenzen wären
sicherlich bei einer genauen Berechnung der wirtschaftlichen Vorteile seiner
Erfindungen VW-intern aufgeflogen.
Die VW-Konzernrevision
prüfte die Planungsunterlagen und führte eine Anlagenbegehung von Sprengers
Entwicklungen im Werk Kassel durch. Als Ergebnis attestierte die
Konzernrevision, dass es sich nicht um die Umsetzung von
Arbeitnehmererfindungen handelt. Die Spezialisten von der VW- Patentabteilung
Thomas Ahrens und Andreas Wessling sowie Dr. Frank Fabian von der VW-Rechtsabteilung
des Chefsyndikus Michael Ganninger argumentierten gegenüber Patentamt und
Gericht deckungsgleich.
Nachdem Sprenger
daraufhin seine Erfindungen selbst beim Patentamt anmeldete und diese auch
erteilt wurden, griff VW ihn massiv an. Nun waren es plötzlich doch
Erfindungen, die ihm VW jedoch wieder streitig machen wollte.
Als das Unternehmen
damit vor Gericht scheiterte, kündigte die Volkswagen AG ihrer Kanzlei und
engagierte den Experten für Arbeitnehmererfindungsrecht Prof. Dr. Kurt
Bartenbach von der Kanzlei CBH (Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner)
aus Köln. Der sollte sich nun etwas einfallen lassen. Im vergangenen Jahr
verlor VW allerdings mit Bartenbach, Honorarprofessor an der Universität zu Köln,
und Dr. Soenke Fock bereits zwei weitere Gerichtsprozesse gegen den Erfinder.
Mit
Bartenbach, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, der mit zahlreichen
Fachveröffentlichungen und führenden Kommentaren zum
Arbeitnehmererfindungsrecht glänzt, tauchten bei VW plötzlich nach über sechs Jahren
angebliche Miterfinder auf. Damit sollten Sprengers Ansprüche minimiert - oder
besser gleich vernichtet - werden. In
den Prozessen kam indes zum Ausdruck, es sei völlig unwahrscheinlich, dass bei
VW mehrere Personen fast gleichzeitig eine „Art Pfingsterlebnis“ gehabt hätten,
bei dem sie zu der Erkenntnis gelangten, vor über sechs Jahren etwas erfunden und
dies dummerweise nicht erkannt zu haben.
Zudem liegen dem
Gericht zwei widersprüchlich lautende Eidesstattliche Versicherungen eines
Kasseler VW-Mitarbeiters vor. Dieser war im Prozess als angeblicher
Mit-Erfinder von VW, Bartenbach und Fock scheinbar „hervorgetreten worden“.
Drei Tage nach seiner Unterschrift auf einer Erfindungsmeldung wurde der
VW-Mitarbeiter zum Unterabteilungsleiter befördert. Dies dürfte demnächst
sicherlich die Staatsanwälte beschäftigen.
In dem jetzigen, dem
4. Prozess definierte das Gericht die Vergütung zu einer von Sprengers
Erfindungen. Das Gericht legte umgerechnet 1,44 € pro Getriebe fest.
Mittlerweile hat VW über 1 Million Getriebe mit dieser und den vielen anderen
Sprenger-Verfahren produziert und jährlich kommen über 300.000 Getriebe hinzu.
Volkswagen hatte
seinerzeit die Vergütung selbst berechnet und festgesetzt. VW wollte Sprenger
mit einer Einmal-Vergütungs-Abfindung für das Patent von sage und schreibe 203,00
€ abspeisen!
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