| 20.10.2008 09:25 Uhr - Wirtschaft |
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Volkswagen AG - Anlagenhersteller GROB Mindelheim rudert zurück - Klage gegen VW Patent zurückgenommen
Wie
CLEANSTATE berichtete, trat der Anlagenhersteller GROB Mindelheim völlig unerwartet einen
Patentstreit gegen seinen Großkunden Volkswagen
los.
Im
vergangenen Jahr erhielt GROB noch den VW Group-Award für unternehmerische
Leistungen. Im Frühjahr erhob GROB, vertreten durch die Kanzlei Pfister &
Pfister aus München, Klage gegen Volkswagen und griff damit nach einem DSG
Patent zur Produktion der neuen Doppelkupplungsgetriebe bzw.
Direktschaltgetriebe von VW mit der internen VW-Bezeichnung DQ-250.
Am
26. März 2008 informierte Volkswagen den Erfinder des Patents, Holger Sprenger
aus Espenau, über die Klage der GROB Werke Mindelheim. Dieser wiederum wies
Volkswagen umgehend auf die eindeutigen Einkaufsbedingungen hin, die einen
solchen Angriff ausschließen und die ihm als ehem. stellv. Abteilungsleiter von
VW bekannt sind.
Bereits
eine Woche später versuchte VW, vertreten durch die CBH Rechtsanwälte Prof. Dr.
Kurt Bartenbach und Dr. Soenke Fock aus Köln, mit dieser GROB Klage die
Erfindervergütung für Sprengers Erfindung mit einem vermeintlichen Risikoabschlag
um 80 % zu reduzieren.
CLEANSTATE
wurde über Holger Sprenger auf diesen Fall aufmerksam, recherchierte und
berichtete am 15.4.2008 und 29.4.2008 darüber. Der Fall ist in der internationalen Automobilindustrie einzigartig angesichts
der Tatsache, dass hier ein Anlagenhersteller seinem eigenen Kunden nachträglich
einen Patentstreit zu maschinellen Vorrichtungen aufzwingt, die er selbst nach
Kundenangaben geliefert hat.
Auch
VW Vorstandschef Prof. Dr. Martin Winterkorn wurde von CLEANSTATE persönlich mit
diesem Fall konfrontiert. Im Rahmen der Hauptversammlung am 24. April 2004, bestätigte
Winterkorn selbst, auf Nachfrage des 1. Vorsitzenden Prof. Dr.-Ing.
Hans-Joachim Selenz, dass GROB die vertraglichen Bedingungen von VW bekannt sind.
Bereits am 8. Mai 2008, keine 2 Wochen nach diesem Ereignis, der Konfrontation Winterkorns und der CLEANSTATE - Veröffentlichung zu diesem Fall ruderte der Anlagenhersteller GROB zurück und hat die Klage gegen das Patent zurückgenommen. Nun kann Holger Sprenger als Erfinder des Patents auch weiterhin mit Arbeitnehmererfindungszahlungen von VW rechnen, die durch die GROB Klage zunächst gefährdet erschienen. Der Versuch von Volkswagen und den CBH Rechtsanwälten Bartenbach und Fock aus Köln, die von GROB eingereichte Klage zu nutzen, um den Erfindungswert zu mindern, ist gescheitert. Link zum Auszug der Publikation des DPMA: http://www.cleanstate.de/Publikation_Patent_DE_10342676.html
Quelle und Seiteninformation URL der Pressemitteilung: http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_19_10_2008.html URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_19_10_2008.pdf Pressemitteilungen http://www.cleanstate.de/Presse.html
CLEANSTATE ist eine von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gegründete, überparteiliche Initiative. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Kriminalität, Korruption, Vetternwirtschaft und Rechtsmissbrauch in Politik, Staat und Wirtschaft unseres Landes an die Öffentlichkeit zu bringen und zu bekämpfen. Wir wollen erreichen, dass unsere Gesetze wieder konsequent auch bei den Menschen zur Anwendung kommen, deren Position in Politik und Wirtschaft sie heute vor Verfolgung schützt. Wir recherchieren selbst und auf Basis uns zugehender Informationen, um konkrete Straftaten aufzudecken, an die Öffentlichkeit zu bringen und dadurch die Justiz notfalls zum Handeln zu zwingen. Wir sind überwiegend selbst in großen Unternehmen, Politik und öffentlicher Verwaltung tätig oder tätig gewesen und haben dort die unglaublichen Missstände erlebt, die wir bekämpfen - dies ist vor allem die Basis unseres persönlichen Engagements und unseres Erfolgs.
Verantwortlicher Pressekontakt:Bereits am 8. Mai 2008, keine 2 Wochen nach diesem Ereignis, der Konfrontation Winterkorns und der CLEANSTATE - Veröffentlichung zu diesem Fall ruderte der Anlagenhersteller GROB zurück und hat die Klage gegen das Patent zurückgenommen. Nun kann Holger Sprenger als Erfinder des Patents auch weiterhin mit Arbeitnehmererfindungszahlungen von VW rechnen, die durch die GROB Klage zunächst gefährdet erschienen. Der Versuch von Volkswagen und den CBH Rechtsanwälten Bartenbach und Fock aus Köln, die von GROB eingereichte Klage zu nutzen, um den Erfindungswert zu mindern, ist gescheitert. Link zum Auszug der Publikation des DPMA: http://www.cleanstate.de/Publikation_Patent_DE_10342676.html
Quelle und Seiteninformation URL der Pressemitteilung: http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_19_10_2008.html URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_19_10_2008.pdf Pressemitteilungen http://www.cleanstate.de/Presse.html
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